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BUND-Vortrag „Zielkonflikte? - Warum wir den Flächenverbrauch sofort stoppen müssen

Der BUND mit einen sehr interessanten Vortrag zum Thema Flächenverbrauch und den daraus entstehenden "Zielkonflikten" von Verwaltungen.
Viel Spaß beim lesen und einen herzlichen Dank an Matthias Böhringer für die Infos.

Der Begriff "Zielkonflikte" wird von der Verwaltung in den Antworten auf die Stellungnahmen verwendet, um zu rechtfertigen, warum wieder einmal nicht dem gewollten Flächenerhalt der Vorrang eingeräumt wird.

Doch können wir es uns erlauben, das eine gegen das andere abzuwägen?
Geben nicht die äußeren Rahmenbedingungen vor, innerhalb dessen Handeln sich bewegen darf? Der wirkliche Zielkonflikt besteht dann nicht zwischen Bereitstellung von angeblich notwendigen Flächen für Wohnungsbau / Gewerbe und Reduktion Flächenverbrauch sondern zwischen falscher Politik mit Wachstumswünschen und Ziel 0-Ha-Flächenverbrauch.
Insbesondere wenn der Ministerpräsident die Erschließung von neuen Gewerbeflächen zur Chefsache macht.

Darauf ging Sabine Kumkar in ihrem Beitrag ein. Wenn die Handelnden die Erde als Organismus betrachten und achten würden, gäbe es vielleicht mehr Respekt bei leichtfertigem Bodenraub. Der erste Teil zeigte plastische Flächenvergleiche, die konkrete Situation im Gemeindeverwaltungsverband Besigheim, Entwicklung der Flächeninanspruchnahme über die Jahrzehnte. In Anbetracht vergangener Bodenverluste und weiterem Griff nach Boden gilt es, sich von schönen Statistiktrends nicht beeindrucken zu lassen.

Im zweiten Teil (nach dem Vortrag von Matthias Böhringer) ging es u.a.
um die Aus- und Wechselwirkungen für die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe, Mensch und Umwelt. Der Ausstieg aus dem Teufelskreis von Gewerbeflächen - Wohnbau ist nötig.

Matthias Böhringer brachte eine Sammlung von Phrasen mit, welche dem Flächenfraß den Weg bereiten. Sie dienen dazu, der Auseinandersetzung des "Ob"  es sich gebührt, Äcker zu verbauen und Tiere zu vergrämen, auszuweichen. Die eingeübte Praxis ist so nicht hinzunehmen, z. B. muss es im Bebauungsplanverfahren möglich sein, nach intensiver Abwägung eine Fläche wieder aufzugeben, da im Flächennutzungsplan nicht  die detaillierte Ermittlung der Belange stattfindet. Dazu kommen noch die sich über die Zeit verändernden Rahmenbedingungen.

Nach Beispielen wo die Maschinerie gut geschmiert lief, z. B. Schaffung von Tatsachen ohne rechtskräftigen Bebauungsplan, Rodung als "Artenschutzmaßnahme", kommt ein Exkurs zu über den Flächenfraß hinausgehenden lokalen und globalen Auswirkungen der Betonierung der Landschaft.

Hilfreich sind neue EuGH-Urteile entgegen der deutschen Praxis.

1.) zum bleibenden Schutz von Flächen bei wahrscheinlicher erneuter Nutzung durch die Feldlerche,

2.) zum Schutz des Individuums. Entgegen deutscher Praxis muss man nicht erst warten, bis eine Art dezimiert ist.

Dazu im Anhang die besonders wichtige Folie 30 mit einer Collage von Feststellungen und Regelungen zum Artenschutz. Denn es wird regelmäßig der Artenschutz auf die Minimalziele von §44 Bundesnaturschutzgsetz reduziert. Mit diesem Kniff kann quasi jeder Acker weggeschoben und jede Wiese gerodet werden. Das Baugesetzbuch fordert aber die Einbeziehung weitergehender Ziele.

Der Maschinerie dienlich sind die Ökopunkte, ein einziger großer Bluff.

Wir hoffen, mit diesem Material einige Argumentationshilfen geben zu können und auch den selbstbewussten Auftritt und Forderungen an die Behörden und Politik zu stärken. Der Abend war wirklich vollgepackt und hätte Stoff genug für ein Tagesseminar gehabt. Mit den Unterlagen kann vielleicht auch für die damaligen Besucher noch manches vertieft werden, was vor Ort nicht mehr aufgenommen werden konnte.

Gefreut hat uns die Teilnahme aus der Breite der Bevölkerung inklusive Landwirten. Der nüchterne und mit den üblichen gutachterlichen und behördlichen Umschreibungen legalisierte Eingriff in die Lebensgrundlagen geht an die Seelen.

Viele Grüße,
Matthias Böhringer

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